Verordnung über kosmetische Produkte
Es gibt keine vorherige Genehmigung für die Vermarktung von kosmetischen Produkten in Frankreich oder Europa. Es liegt jedoch in unserer Verantwortung als Marktverantwortliche, die Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit und die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu gewährleisten.
Die Vermarktung eines kosmetischen Produkts erfordert daher:
- Die Benachrichtigung der Giftinformationszentren, die nun über das neue europäische elektronische Benachrichtigungssystem (CPNP) erfolgen kann.
- Die Erstellung einer Produktinformationsakte (die kosmetische Akte, Artikel R.5131-2 des öffentlichen Gesundheitsgesetzes), die an der auf der Etikettierung angegebenen Adresse aufbewahrt werden muss,
- Eine ständige Aktualisierung dieser kosmetischen Akte.
- Die Angabe von verpflichtenden Informationen auf der Etikettierung.
Cosm-Est erstellt die kosmetischen Akten gemäß der neuen europäischen Verordnung (EG) 1223/2009, die die kosmetische Richtlinie 76/768/EWG seit dem 11. Juli 2013 ersetzt.